Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Ärzte und Zahnärzte in sämtlichen Fragen des Vertrags- und Gesellschaftsrechts. Unsere sorgfältig erarbeiteten und geprüften Verträge gewährleisten Ihnen im Rahmen der Vorgaben und Einschränkungen des Berufsausübungs- und Sozialrechts die Umsetzung Ihrer Interessen.

Unsere Tätigkeit umfasst die Verhandlung und Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen zur Gründung von Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und medizinischen Versorgungszentren. Wir begleiten Sie außerdem bei der Veräußerung und dem Erwerb von Praxen und Praxisbeteiligungen.

Die Gestaltungsmöglichkeiten im Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe sind einem ständigen Wandel unterzogen. Die Reformbemühungen im Gesundheitsbereich erzwingen immer wieder Änderungen und Anpassungen von Verträgen.

Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner Müller & Johst Steuerberater können wir Ihre steuerrechtlichen Vorgaben berücksichtigen und die steuerrechtliche Ausrichtung Ihrer Praxis optimieren.